Das Landgericht Aschaffenburg hat einer bayerischen Unister-Tochter 8000 Euro Ordnungsgeld auferlegt. Die Firma hatte trotz Gerichtsentscheid mit einem EC-Logo für bestimmte Zahlungsarten bei Flugreisen geworben.
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Das Landgericht Aschaffenburg hat einer bayerischen Unister-Tochter 8000 Euro Ordnungsgeld auferlegt. Die Firma hatte trotz Gerichtsentscheid mit einem EC-Logo für bestimmte Zahlungsarten bei Flugreisen geworben.