Juristischer Teilerfolg für Pegida-Chef Bachmann: Die Stadt Dresden darf ihn nicht pauschal als Versammlungsleiter bei Kundgebungen ausschließen. Sie hält Bachmann aber weiter für ungeeignet.
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Juristischer Teilerfolg für Pegida-Chef Bachmann: Die Stadt Dresden darf ihn nicht pauschal als Versammlungsleiter bei Kundgebungen ausschließen. Sie hält Bachmann aber weiter für ungeeignet.