Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat am Dienstag ein wegweisendes Urteil in Bezug auf soziale Netzwerke gesprochen. Demnach muss Betriebsräten bei der Gestaltung des firmeneigenen Facebook-Auftritts ein Mitspracherecht eingeräumt werden.
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Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat am Dienstag ein wegweisendes Urteil in Bezug auf soziale Netzwerke gesprochen. Demnach muss Betriebsräten bei der Gestaltung des firmeneigenen Facebook-Auftritts ein Mitspracherecht eingeräumt werden.