Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur Abgabe tödlicher Medikamente mehren sich beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Anträge auf den Erhalt von Mitteln zur Sterbehilfe.
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Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur Abgabe tödlicher Medikamente mehren sich beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Anträge auf den Erhalt von Mitteln zur Sterbehilfe.