Wenn Angehörige Hinterlassenschaften ausschlagen oder sich kein Erbe findet, fällt der Nachlass per Gesetz an den Staat. Profitabel ist das in Sachsen meistens nicht - im Gegenteil.
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Wenn Angehörige Hinterlassenschaften ausschlagen oder sich kein Erbe findet, fällt der Nachlass per Gesetz an den Staat. Profitabel ist das in Sachsen meistens nicht - im Gegenteil.