Der im Fall Khaled wegen Totschlags angeklagte Asylbewerber aus Eritrea hat sich auch in seinem neuen Strafprozess auf Notwehr berufen. Seine Anwältin verlas zum Auftakt am Mittwoch eine Erklärung des Angeklagten. Ihr Mandant sei noch immer zutiefst bestürzt, er bedauere das Geschehen.
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