Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden. Es hält den Rundfunkbeitrag für verfassungsgemäß und weist die Klagen dagegen ab. Nun könnten die Kläger nach Karlsruhe ziehen.
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Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden. Es hält den Rundfunkbeitrag für verfassungsgemäß und weist die Klagen dagegen ab. Nun könnten die Kläger nach Karlsruhe ziehen.